Carolin Jucht
Seniorenunterstützung

HELFERVERMITTLUNG

Für Menschen mit Pflegegrad können ehrenamtliche Einzelhelfende unter bestimmten Voraussetzungen (nach § 45b SGB XI) tätig werden – das heißt: Sie können Unterstützung von engagierten Menschen aus Ihrer Region erhalten.



Rahmenbedingungen:
Zielgruppe und Art der Unterstützung:
Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1), die im Alltag entlastet werden sollen. Die Art der Unterstützung umfasst Hilfe im Haushalt, Alltagsbegleitung, gemeinsame Aktivitäten, Begleitung zu Terminen u.v.m durch ehrenamtliche Einzelhelfer.

Vergütung:
Die Helfenden erhalten eine Aufwandsentschädigung. Diese kann über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden.

Vermittlungsgebühr:
Für die Vermittlung eines passenden Helfers oder einer passenden Helferin berechne ich eine Vermittlungsgebühr.



Besonders wichtig:
50 % dieser Vermittlungsgebühr spende ich an ein Altenheim in Indien, das auf externe Hilfe angewiesen ist, um älteren Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen.
Haben Sie noch Fragen?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, so dass ich Sie persönlich beraten kann.


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