Engagieren Sie sich als Einzelhelfer – unterstützen Sie Menschen im Alltag und erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung
Als ehrenamtlicher Einzelhelfer können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach § 45b SGB XI tätig werden – das heißt: Sie unterstützen pflegebedürftige Menschen in Ihrer Nähe - ganz individuell.
Was Sie erwartet:
Sie begleiten und unterstützen Menschen mit einem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1), die im Alltag entlastet werden möchten. Die Einsätze können vielfältig sein:
-Hilfe im Haushalt
-Gemeinsame Unternehmungen oder Gespräche
-Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen
-Unterstützung im Alltag – ganz nach Ihren Möglichkeiten
Ihre Vorteile:
Aufwandsentschädigung:
Die Pflegebedürftigen können Ihre Leistungen über die Pflegekasse abrechnen, so dass Sie eine Aufwandsentschädigung erhalten. Solche Einkünfte sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.
Individuelle Vermittlung:
Ich bringe Sie mit einer hilfesuchenden Person zusammen – basierend auf gegenseitiger Sympathie, gemeinsamen Interessen und den Unterstützungsformen, die Sie anbieten möchten.
Ich bringe Sie mit einer hilfesuchenden Person zusammen – basierend auf gegenseitiger Sympathie, gemeinsamen Interessen und den Unterstützungsformen, die Sie anbieten möchten.
Keine Kosten für Sie:
Die einmalige Vermittlungsgebühr tragen die Hilfesuchenden – für Sie als Helfer entstehen keine Kosten.
Gutes tun – doppelt:
50 % der Vermittlungsgebühr wird an ein Altenheim in Indien gespendet, das auf externe Hilfe angewiesen ist. So trägt Ihr Engagement nicht nur lokal, sondern auch global zur Unterstützung älterer Menschen bei.
Interesse geweckt?
Wenn Sie sich vorstellen können, sich als ehrenamtlicher Einzelhelfer zu engagieren, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir über das unten stehende Kontaktformular auf. Ich informiere Sie über die Voraussetzungen und begleite Sie bei den weiteren Schritten.
Gemeinsam ermöglichen wir mehr Menschlichkeit im Alltag – mit Herz, Engagement und echter Wertschätzung.